I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 13. März 2014 -
II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
III. Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf 306.855,00 EUR festgesetzt.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Zahlung von 306.855,-- EUR Sozialkassenbeiträge für den Zeitraum von Dezember 2008 bis Mai 2013 für jeweils mindestens 15 gewerbliche Arbeitnehmer als Gesamtheit von Arbeitnehmern im Sinne von § 1 Abs. 2 Abschnitt VI Satz 3 VTV.
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