LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 12.11.2015
10 Sa 1157/14
Normen:
ZPO § 286;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 13.03.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 66 Ca 61080/13

Teilnahme einer Gruppe von Arbeitnehmern mit Sonderaufgaben im Gebäudeabbruch am Sozialkassenverfahren des Baugewerbes

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.11.2015 - Aktenzeichen 10 Sa 1157/14

DRsp Nr. 2016/5812

Teilnahme einer Gruppe von Arbeitnehmern mit Sonderaufgaben im Gebäudeabbruch am Sozialkassenverfahren des Baugewerbes

Eine Gruppe von Arbeitnehmern mit Sonderaufgaben, die nicht zentral koordiniert werden, stellen keine Gesamtheit im Sinne des § 1 Abs. 2 Abschnitt VI VTV dar.

I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 13. März 2014 - 66 Ca 61080/13 - abgeändert und die Klage abgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

III. Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf 306.855,00 EUR festgesetzt.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 286;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Zahlung von 306.855,-- EUR Sozialkassenbeiträge für den Zeitraum von Dezember 2008 bis Mai 2013 für jeweils mindestens 15 gewerbliche Arbeitnehmer als Gesamtheit von Arbeitnehmern im Sinne von § 1 Abs. 2 Abschnitt VI Satz 3 VTV.