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Die Beteiligten streiten darüber, ob die Beteiligte zu 7., die Arbeitgeberin, verpflichtet ist, die Beteiligten zu 2. bis 6., die Mitglieder des antragstellenden Betriebsrats, des Beteiligten zu 1., und zugleich Mitglieder im Wirtschaftsausschuss sind, für die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen "Wirtschaftsausschuss Teil I bis III" sowie die Beteiligten zu 4. und 6. außerdem für die Teilnahme an dem Seminar "Protokoll- und Schriftführung im Betriebsrat" bezahlt von ihrer beruflichen Tätigkeit freizustellen.
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