1. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 28.01.2009, Az.:
Der Antrag wird abgewiesen.
2. Die Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht wird zugelassen.
I. Die Beteiligten streiten darüber, ob der Antragsteller (Betriebsrat) berechtigt ist, Teilbetriebsversammlungen im Ausland durchzuführen.
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