Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Offenbach am Main vom 29. April 2010 - 3 Ca 525/09 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob das Arbeitsverhältnis der Klägerin im Wege eines Betriebsübergangs auf die Beklagte (spätere Schuldnerin) übergegangen ist und die Klägerin ihr gegenüber Vergütungsansprüche geltend machen konnte.
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