LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 01.09.2020
6 Sa 247/19
Normen:
ZPO § 97 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 09.05.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1447/18

Tatsächlich erbrachte Arbeitsleistung nicht als individuelle Vereinbarung betrachtbarKein Raum für betriebliche Übung bei entsprechend bestehender, tariflicher RegelungReduzierung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit innerhalb billigen Ermessens

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01.09.2020 - Aktenzeichen 6 Sa 247/19

DRsp Nr. 2021/1796

Tatsächlich erbrachte Arbeitsleistung nicht als individuelle Vereinbarung betrachtbar Kein Raum für betriebliche Übung bei entsprechend bestehender, tariflicher Regelung Reduzierung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit innerhalb billigen Ermessens

Die Regelungen der DV Arbeitszeit Kraftfahrer stehen der Geltung des tariflich eingeräumten, einseitigen Leistungsbestimmungsrechts der US-Stationierungsstreitkräfte hinsichtlich der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit nicht entgegen.

Tenor

I.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 09. Mai 2019 - 1 Ca 1447/18 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

II.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 97 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über einen Anspruch des Klägers auf unveränderte regelmäßige Wochenarbeitszeit.