1. Auf die Revision der Beklagten wird das Teilurteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 14. Januar 2008 - 17 Sa 1469/07 - aufgehoben.
2. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 17. Juli 2007 - 5 Ca 2016/07 - wird zurückgewiesen.
3. Die Klägerin hat auch die Kosten von Berufung und Revision zu tragen.
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