LAG Düsseldorf - Urteil vom 24.10.2012
5 Sa 704/12
Normen:
BGB § 307 Abs. 1;
Fundstellen:
BB 2013, 307
Vorinstanzen:
ArbG Duisburg, - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 2449/11

Tarifvertragliche Ausschlussfrist; Angemessenheit einer Bezugnahmeklausel auf einen mehrgliedrigen Tarifvertrag

LAG Düsseldorf, Urteil vom 24.10.2012 - Aktenzeichen 5 Sa 704/12

DRsp Nr. 2013/2101

Tarifvertragliche Ausschlussfrist; Angemessenheit einer Bezugnahmeklausel auf einen mehrgliedrigen Tarifvertrag

1. Die Bezugnahme in einem Arbeitsvertrag auf einen sogenannten mehrgliedrigen Tarifvertrag ist nicht wegen Intransparenz gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB rechtsunwirksam.2. Eine tarifvertragliche Ausschlussklausel erfasst grundsätzlich auch solche Ansprüche, die vor der Bezugnahme im Arbeitsvertrag entstanden sind.

Tenor

1.

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 29.02.2012 - 5 Ca 2449/11 - teilweise abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Lohn für September 2011 in Höhe von 2.299,14 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.09.2011 abzüglich am 20.10.2011 gezahlter 767,56 € brutto zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2.

Die weitergehende Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.

3.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 19/20, die Beklagte zu 1/20.

4.

Die Revision wird für den Kläger zugelassen.

Normenkette:

BGB § 307 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über Vergütungsansprüche.

1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20.