Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 25. März 2009 - 10 Sa 734/08 - wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Klägerin verlangt von der Beklagten Ausgleichszahlungen nach einem für arbeitnehmerähnliche Personen abgeschlossenen Tarifvertrag.
Die Beklagte, eine Rundfunkanstalt in der Form einer Anstalt des öffentlichen Rechts, beschäftigte die Klägerin als freie Mitarbeiterin. Das Vertragsverhältnis begann spätestens 1998 und endete am 28. Februar 2007.
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