Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 06. Dezember 2013, 23 Ca 5295/13, wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um den Bestand ihres Arbeitsverhältnisses. Wegen des unstreitigen Sachverhalts, des Vortrags der Parteien im ersten Rechtszug und der dort gestellten Anträge wird zunächst auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils (Bl. 153 bis 154 R d.A.) Bezug genommen.
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