LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 30.06.2014
17 Sa 36/14
Normen:
MTV Nr. 2 § 20 Abs. 1a;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 06.12.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 23 Ca 5295/13

Tarifvertragliche auflösende BedingungenKeine zumutbaren EinsatzmöglichkeitenAblehnung eines Angebots als treuwidrig

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 30.06.2014 - Aktenzeichen 17 Sa 36/14

DRsp Nr. 2014/17485

Tarifvertragliche auflösende Bedingungen Keine zumutbaren Einsatzmöglichkeiten Ablehnung eines Angebots als treuwidrig

Tarifvertragliche auflösende Bedingungen sind zulässig, wobei diese Bestimmungen aber restriktiv auszulegen sind.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 06. Dezember 2013, 23 Ca 5295/13, wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

MTV Nr. 2 § 20 Abs. 1a;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um den Bestand ihres Arbeitsverhältnisses. Wegen des unstreitigen Sachverhalts, des Vortrags der Parteien im ersten Rechtszug und der dort gestellten Anträge wird zunächst auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils (Bl. 153 bis 154 R d.A.) Bezug genommen.