Die Parteien streiten darüber, ob die Klägerin für die gesamte Zeit ihrer bisherigen Beschäftigung einen Anspruch auf Zusatzversorgung erworben hat.
Die am 17. Dezember 1938 geborene Klägerin ist seit 11. Juni 1980 als Arbeiterin bei der Beklagten und deren Rechtsvorgängerin, der bisher beklagten Deutschen Bundespost - Postdienst -, beschäftigt. Ihre durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit lag bis zum 30. November 1982 zwischen 15 und 16 Stunden, vom 1. Dezember 1982 bis 31. Juli 1989 bei 18 Stunden und seit 1. August 1989 bei 20 Stunden und mehr.
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