ArbG Berlin, vom 30.09.1991 - Vorinstanzaktenzeichen 22 Ca 11810/91
Tarifvertrag: Tarifkonkurrenz zwischen neuen und alten Bundesländern
LAG Berlin, Urteil vom 02.03.1992 - Aktenzeichen 9 Sa 95/91
DRsp Nr. 2002/8112
Tarifvertrag: Tarifkonkurrenz zwischen neuen und alten Bundesländern
1. Gegenstand einer Feststellungsklage nach § 256 Abs. 1ZPO kann auch die Frage sein, ob ein bestimmter Tarifvertrag auf ein konkretes Arbeitsverhältnis Anwendung findet.2. Kraft normativer Regelung gilt für Angestellte der Deutschen Bundespost, deren Arbeitsverhältnisse in der früheren DDR begründet worden sind, der Tarifvertrag Nr. 401 a zur Anpassung des Tarifrechts für Angestellte bei der Deutschen Bundespost im Beitrittsgebiet an den TVAng-O.