BAG - Urteil vom 20.01.1998
9 AZR 68/97
Normen:
GG Art. 3 Abs. 1 ; TV Vorruhestand (Tarifvertrag über den Vorruhestand im Baugewerbe vom 26.9.1984 in der Fassung vom 27.10.1988) § 12 Abs. 7; TVG §§ 1, 4 Abs. 5 ;
Vorinstanzen:
LAG Frankfurt/Main, vom 05.09.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Sa 1150/90
ArbG Wiesbaden - 1 (2) Ca 5388/89 - 24.07.90,

Tarifvertrag: Nachwirkungen bei Ausscheiden aus dem fachlichen Geltungsbereich des TV - Rückforderung von Leistungen an die Zusatzversorgungskasse

BAG, Urteil vom 20.01.1998 - Aktenzeichen 9 AZR 68/97

DRsp Nr. 2001/14959

Tarifvertrag: Nachwirkungen bei Ausscheiden aus dem fachlichen Geltungsbereich des TV - Rückforderung von Leistungen an die Zusatzversorgungskasse

Es besteht für Tarifvertragsparteien keine Verpflichtung, alle Fälle des Ausscheidens des Arbeitgebers aus dem Geltungsbereich der Tarifverträge gleich zu behandeln.

Normenkette:

GG Art. 3 Abs. 1 ; TV Vorruhestand (Tarifvertrag über den Vorruhestand im Baugewerbe vom 26.9.1984 in der Fassung vom 27.10.1988) § 12 Abs. 7; TVG §§ 1, 4 Abs. 5 ;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Verpflichtung des Beklagten zur Erstattung von Vorruhestandsleistungen an die Klägerin.