Tarifvertrag über die Geltung des TdL-Tarifrechts für die Angestellten und die angestellten-rentenversicherungspflichtigen Auszubildenden der Stadt Bremerhaven (Überleitungs-TV vom 14. Mai 1996); Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) § 15 Abs. 1 ; BGB § 307 Abs. 1 S. 2 ; TVG § 4 Abs. 5 ; ZPO § 256 Abs. 1 ; Bremisches Personalvertretungsgesetz § 52 Abs. 1 § 63 Abs. 1 lit. f, Abs. 2 ;
Fundstellen:
AP Nr. 27 zu § 4 TVG
NZA-RR 2008, 249
Vorinstanzen:
LAG Bremen, vom 05.10.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Sa 83/05
ArbG Bremen-Bremerhaven, vom 24.02.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 644/04
Tarifrecht; Tarifauslegung - Auslegung eines Anerkennungstarifvertrages; Kündigung der in Bezug genommenen Tarifnormen; Geltungszustand der gekündigten Tarifnormen; Mitbestimmung des Personalrats bei arbeitsvertraglicher Vereinbarung über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit
BAG, Urteil vom 29.08.2007 - Aktenzeichen 4 AZR 561/06
DRsp Nr. 2008/3496
Tarifrecht; Tarifauslegung - Auslegung eines Anerkennungstarifvertrages; Kündigung der in Bezug genommenen Tarifnormen; Geltungszustand der gekündigten Tarifnormen; Mitbestimmung des Personalrats bei arbeitsvertraglicher Vereinbarung über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit
Orientierungssätze:1. Ob bei einer Kündigung der in Bezug genommenen Tarifnormen diese auch im Geltungsbereich des verweisenden Tarifvertrages in den Geltungszustand der Nachwirkung treten, richtet sich nach dem Inhalt der Verweisung in dem Anerkennungs-/Verweisungstarifvertrag, der durch Auslegung zu ermitteln ist.2. Gegen eine Verweisung auf einen anderen Tarifvertrag in seinem jeweiligen Geltungszustand bestehen keine durchgreifenden rechtlichen Bedenken.3. Die Mitbestimmung des Personalrats bei der Festsetzung der Arbeitszeit nach § 63 Abs. 1 Buchst. f PersVG Bremen betrifft die Lage der Arbeitszeit, also Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Arbeitspausen sowie die Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage, nicht aber die vertraglichen Vereinbarungen über die vom Arbeitnehmer zu leistende regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit.
Normenkette:
Tarifvertrag über die Geltung des TdL-Tarifrechts für die Angestellten und die angestellten-rentenversicherungspflichtigen Auszubildenden der Stadt Bremerhaven (Überleitungs-TV vom 14. Mai 1996); () § Abs. ;
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