BAG - Urteil vom 20.06.2007
10 AZR 291/06
Normen:
Tarifvertrag zur Anpassung des Tarifrechts - Manteltarifliche Vorschriften - (BAT-O vom 10. Dezember 1990) Anlage 1a (B/TdL) Teil II G (Sozial- und Erziehungsdienst) Protokollnotiz Nr. 1;
Fundstellen:
NZA-RR 2007, 616
Vorinstanzen:
LAG Sachsen-Anhalt - 10 (9) Sa 817/04 - 8.9.2005,
ArbG Halle, vom 17.09.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 3885/03

Tarifrecht öffentlicher Dienst; Zulage; Heimzulage

BAG, Urteil vom 20.06.2007 - Aktenzeichen 10 AZR 291/06

DRsp Nr. 2007/16293

Tarifrecht öffentlicher Dienst; Zulage; Heimzulage

Orientierungssätze: 1. Nicht jeder organisatorische Zusammenhang verleiht allen darin befindlichen Teilbereichen den Heimcharakter im tariflichen Sinne. 2. Eine Schule wird nicht deshalb zum Heim, weil unter anderen solche Personen sie besuchen, die in einem Heim untergebracht sind. 3. Betreut eine pädagogische Mitarbeiterin aber im Tagesdienst behinderte Schüler in einem der Schule angeschlossenen Internat, von denen ein Teil in dem Internat ständig untergebracht ist, hat sie Anspruch auf eine Heimzulage, selbst wenn zu den betreuten Gruppen auch nicht ständig untergebrachte Schüler gehören, die später das Internat verlassen.

Normenkette:

Tarifvertrag zur Anpassung des Tarifrechts - Manteltarifliche Vorschriften - (BAT-O vom 10. Dezember 1990) Anlage 1a (B/TdL) Teil II G (Sozial- und Erziehungsdienst) Protokollnotiz Nr. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über eine Heimzulage.