Die Parteien streiten über die Eingruppierung des Klägers.
Der Kläger ist seit 1964 bei dem beklagten Land bzw. dessen Rechtsvorgängern als Lehrer beschäftigt. Er unterrichtet an der "Gewerbeschule, berufliche Schulen der Hansestadt W". Zu ihr gehört eine Berufsschule mit einem Fachgymnasium der Fachrichtung Wirtschaft.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|