Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 09. Dezember 2009 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um tarifvertragliche Vergütungsansprüche.
Die Klägerin ist bei der Beklagten seit dem 01. Juli 2008 als Krankenschwester angestellt. Die Beklagte ist Betreiberin mehrerer Klinken.
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