LAG München - Urteil vom 16.01.2020
3 Sa 343/19
Normen:
TVöD VKA (EntgO) § 12 Abs. 1 Anl. 1 EG 8 und EG 9b und EG 9c; TVÜ-VKA § 29b;
Vorinstanzen:
ArbG Kempten, vom 03.04.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1612/18

Tarifmerkmale für Meister/Meisterinnen in TVöD-VKA § 12 Abs. 1 Anl. 1 EntgO (VKA) EG 9cDarlegungs- und Beweislast im Eingruppierungsrechtsstreit

LAG München, Urteil vom 16.01.2020 - Aktenzeichen 3 Sa 343/19

DRsp Nr. 2021/14989

Tarifmerkmale für Meister/Meisterinnen in TVöD -VKA § 12 Abs. 1 Anl. 1 EntgO (VKA) EG 9c Darlegungs- und Beweislast im Eingruppierungsrechtsstreit

1. Eine Eingruppierung in EG 9c setzt voraus, dass der Beschäftigte als Meister mit besonders verantwortungsvoller Tätigkeit als Leiter von großen und vielschichtig strukturierten Instandsetzungsarbeiten oder mit vergleichbaren Tätigkeiten, die wegen der Schwierigkeit der Aufgabe und der Größe der Verantwortung ebenso zu bewerten sind, eingesetzt wird. Es handelt sich um herausgehobene Spitzen-Meistertätigkeiten, zu deren Ausübung der Beschäftigte auch eine entsprechende Qualifizierung mitbringen muss.