ArbG Offenbach, vom 04.03.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 778/07
Tariflohnerhöhung aufgrund arbeitsvertraglicher Verweisungsklausel in Altvertrag nach Betriebsübergang; Begrenzter Vertrauensschutz für die Auslegung arbeitsvertraglicher dynamischer Bezugnahmeklauseln in Altverträgen
LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 04.12.2008 - Aktenzeichen 20 Sa 638/08
DRsp Nr. 2009/16911
Tariflohnerhöhung aufgrund arbeitsvertraglicher Verweisungsklausel in Altvertrag nach Betriebsübergang; Begrenzter Vertrauensschutz für die Auslegung arbeitsvertraglicher dynamischer Bezugnahmeklauseln in Altverträgen
1. Eine arbeitsvertragliche kleine dynamische Verweisungsklausel ist nicht als bloße Gleichstellungsklausel auszulegen, wenn der Gleichstellungszweck im Wortlaut der Klausel keinen Niederschlag gefunden hat (wie BAG 23.1.2008 - 4 AZR 602/06 - juris; 18.04.2007 - 4 AZR 652/05 - EzA § 3TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 35; 14.12.2005- 4 AZR 536/04 - EzA § 3TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 32).
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