LAG Saarland - Urteil vom 23.11.2011
2 (1) Sa 79/11
Normen:
TVG § 5 Abs. 5; RTV Gebäudereinigung § 7 Nr. 3.1; RTV Gebäudereinigung § 7 Nr. 3.2; TV-Mindestlohn § 1 Abs. 2; TV-Mindestlohn § 2 Abs. 1; TV-Mindestlohn § 2 Abs. 3 S. 1; TV-Mindestlohn § 2 Abs. 3 S. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Saarbrücken, - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 1072/10

Tariflohn der Gebäudereinigung bei Bettenaufbereitung in der Bettenzentrale eines Krankenhauses

LAG Saarland, Urteil vom 23.11.2011 - Aktenzeichen 2 (1) Sa 79/11

DRsp Nr. 2012/3708

Tariflohn der Gebäudereinigung bei Bettenaufbereitung in der Bettenzentrale eines Krankenhauses

1. Die Reinigung eines Krankenhausbettes unterfällt dem Tarifmerkmal der Reinigung einer Raumausstattung. 2. Zusammenhangstätigkeiten, die eine ordnungsgemäße Reinigung eines Krankenhausbetts erst ermöglichen oder nach Abschluss der Reinigung zur Wiederherstellung des Zustandes eines funktionsfähigen Krankenhausbettes notwendig sind, können in den Begriff der Innen- und Unterhaltsreinigung einfließen.

1. Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

3. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

TVG § 5 Abs. 5; RTV Gebäudereinigung § 7 Nr. 3.1; RTV Gebäudereinigung § 7 Nr. 3.2; TV-Mindestlohn § 1 Abs. 2; TV-Mindestlohn § 2 Abs. 1; TV-Mindestlohn § 2 Abs. 3 S. 1; TV-Mindestlohn § 2 Abs. 3 S. 2;

Tatbestand:

Die Parteien streiten vorliegend darüber, ob Arbeiten im Rahmen einer sogenannten Bettenzentrale innerhalb eines Krankenhauses überwiegend dem Geltungsbereich des Rahmentarifvertrages für die gewerblich Beschäftigten in der Gebäudereinigung unterfallen und ob daraus resultierend entsprechend Vergütungsansprüche nach der untersten Lohngruppe der für die Gebäudereinigung geltenden Vergütungstarifverträge zu entrichten sind.