1. Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
3. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten vorliegend darüber, ob Arbeiten im Rahmen einer sogenannten Bettenzentrale innerhalb eines Krankenhauses überwiegend dem Geltungsbereich des Rahmentarifvertrages für die gewerblich Beschäftigten in der Gebäudereinigung unterfallen und ob daraus resultierend entsprechend Vergütungsansprüche nach der untersten Lohngruppe der für die Gebäudereinigung geltenden Vergütungstarifverträge zu entrichten sind.
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