LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 15.01.2013
1 Sa 138/12
Normen:
BGB § 611 Abs. 1; BUrlG § 1; BUrlG § 11 Abs. 1; MTV privates Omnibusgewerbes SH § 16 Abs. 6; MTV privates Omnibusgewerbes SH § 18 Abs. 3; MTV privates Omnibusgewerbes SH § 25; LTV § 6 Nr. 3; ZPO § 256 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Elmshorn, vom 20.03.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 185 b/11

Tarifliches Urlaubsgeld für gewerbliche Beschäftigte des privaten Omnibusgewerbes in Schleswig-HolsteinUnbegründete Zahlungsklage auf zusätzliche Differenzvergütung wegen zu niedriger UrlaubsentgelteUnzulässige Feststellungsanträge bei fehlendem Feststellungsinteresse

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 15.01.2013 - Aktenzeichen 1 Sa 138/12

DRsp Nr. 2013/3541

Tarifliches Urlaubsgeld für gewerbliche Beschäftigte des privaten Omnibusgewerbes in Schleswig-Holstein Unbegründete Zahlungsklage auf zusätzliche Differenzvergütung wegen zu niedriger Urlaubsentgelte Unzulässige Feststellungsanträge bei fehlendem Feststellungsinteresse

1. Für eine Feststellungsklage besteht trotz der Möglichkeit einer Leistungsklage ein Feststellungsinteresse, wenn durch sie der Streit der Parteien insgesamt beseitigt werden kann.2. § 16 Abs. 6 MTV für Arbeitnehmer des privaten Verkehrsgewerbes regelt die Berechnung der Urlaubsvergütung auch für Arbeitnehmer, die regelmäßig erheblich über die tariflich vorgesehene Wochenarbeitszeit hinaus arbeiten.3. Die Vorschrift ist wegen Verstoßes gegen § 1 BUrlG unwirksam, soweit sie auch die Ermittlung des Urlaubsentgelts für den gesetzlichen Urlaub der Arbeitnehmer erfasst (im Anschluss an: LAG Schleswig-Holstein vom 08.02.2012 - 6 Sa 37/11).4. Diese Unwirksamkeit erstreckt sich nicht auf die Berechnung des Entgelts für den tariflichen Urlaubv, sodass bei der Abrechnung des Urlaubs nach tariflichem und gesetzlichem Urlaub zu differenzieren ist.