1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 07.04.2010 -
2. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten im Berufungsverfahren über den Abschluss eines befristeten Arbeitsverhältnisses und Annahmeverzugslohnansprüche.
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