1. Auf die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 13.07.2009 (
„Die Klage wird abgewiesen.“
2. Die Anschlussberufung wird zurückgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
4. Die Revision wird zugelassen.
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