Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Göttingen vom 20.05.2010 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um Urlaubsabgeltung, wobei insbesondere die Frage streitig ist, ob dieser Abgeltungsanspruch tarifvertraglichen Ausschlussfristen unterfällt.
Wegen des gesamten erstinstanzlichen Sach- und Streitstandes wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils Bl. 2 bis 4 desselben, Bl. 53 bis 54 der Gerichtsakte, verwiesen.
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