LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 02.08.2011
3 Sa 53/11
Normen:
BGB § 242; BGB § 611 Abs. 1; BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1; TV-L § 37 Abs. 1 S. 1; TV-L § 37 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 14.12.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 1980/07

Tariflicher Verfall des Rückzahlungsanspruchs wegen überzahlter Vergütung; unsubstantiierte Darlegungen des Arbeitgebers zur treuwidrigen Geltendmachung des Anspruchsverfalls bei veränderter Beschäftigungslage nach Neuorganisation

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.08.2011 - Aktenzeichen 3 Sa 53/11

DRsp Nr. 2011/16602

Tariflicher Verfall des Rückzahlungsanspruchs wegen überzahlter Vergütung; unsubstantiierte Darlegungen des Arbeitgebers zur treuwidrigen Geltendmachung des Anspruchsverfalls bei veränderter Beschäftigungslage nach Neuorganisation

1. Berechnet der Arbeitgeber die Vergütung fehlerhaft, obwohl ihm die maßgeblichen Berechnungsgrundlagen bekannt waren oder hätten bekannt sein müssen, entsteht sein Rückzahlungsanspruch bei überzahlter Vergütung im Zeitpunkt der Überzahlung und wird auch zugleich fällig; auf die Kenntnis des Arbeitgebers von seinem Rückzahlungsanspruch kommt es dabei nicht an. 2. Sind dem Arbeitgeber die Grundlagen der Berechnung bekannt, fallen Fehler bei der Berechnung der Vergütung regelmäßig in seine Sphäre, weil sie von ihm eher durch Kontrollmaßnahmen entdeckt werden können als vom Empfänger der Leistung; etwas anderes gilt nur dann, wenn der Arbeitgeber die Überzahlung nicht erkennen kann, weil die Fehler bei der Berechnung der Vergütung in die Sphäre des Arbeitnehmers fallen, etwa weil dieser Änderungen in seinen persönlichen Verhältnissen, die sich auf die Höhe der Vergütung auswirken, dem Arbeitgeber nicht mitgeteilt hat.