Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Osnabrück vom 12.09.2012 -
Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand :
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung, die die Beklagte dem Kläger gegenüber mit Schreiben vom 29.03.2012 ausgesprochen hat.
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