Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 27.07.2010 abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 9,28 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.09.2009 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Zahlung eines tariflichen Nachtarbeitszuschlags.
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