Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kiel vom 20.03.2015 - 2 Ca 2288 e/14 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird für die Klägerin zugelassen.
Die Parteien streiten um die Höhe des jährlichen Urlaubsanspruchs der Klägerin.
Die am ... 1983 geborene Klägerin trat am 01. August 2005 als Gesundheits- und Krankenpflegerin in die Dienste der Rechtsvorgängerin der Beklagten ein. Die Beklagte, die eine Klinik betreibt, ist Teil des H...Konzerns und war früher dem D... Konzern zugehörig.
Auf das Arbeitsverhältnis fand kraft beiderseitiger Tarifbindung der Manteltarifvertrag D... vom 02. März 2010 Anwendung. Dieser regelt zum Erholungsurlaub - soweit hier entscheidungserheblich - in § 22 Folgendes:
"§ 22 Erholungsurlaub
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