Die Parteien streiten über die Höhe des dem Kläger zustehenden tariflichen Krankengeldzuschusses.
Der Kläger war bei der Beklagten bis zum 31.5.1993 als Angestellter beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis fand kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit der Manteltarifvertrag für Arbeitnehmer und Auszubildende im GWE-Bereich (im Folgenden
Nach §
Hinsichtlich der Berechnung des Zuschusses enthält §
"3.
Dem Kranken oder Verletzten wird ein Zuschuss in der Weise gezahlt, dass zusammen mit dem Kranken- oder Verletztengeld (siehe Nr. 5) folgende Sätze des Nettoeinkommens (siehe Nr. 4) erreicht werden:
3.1
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