Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kiel vom 18.02.2010 - 5 Ca 1967 b/09 - teilweise abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.011,10 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit 12.10.2009 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 1/10 und die Beklagte 9/10.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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