Die Parteien streiten über einen Anspruch des Klägers auf Abschluss eines Altersteilzeitvertrages.
Der am 09.11.1943 geborene Kläger ist seit 01.10.1974 bei der Beklagten als Verwaltungsangestellter beschäftigt.
Die Beklagte - GmbH - ist eine Forschungseinrichtung, die zu 90 % von der Bundesrepublik Deutschland und zu 10 % vom Freistaat Bayern gefördert wird. Sie ist Mitglied der Gemeinschaft e. V. Ihr Etat wird in Abstimmung zwischen dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und der Gemeinschaft e. V. festgelegt. Gemäß ihrem Auftrag aus dem Gesellschaftsvertrag liegen die Aufgaben der Beklagten auf dem Gebiet der Förderung der Forschung im Bereich Gesundheit sowie in der Umwelt- und Strahlenforschung.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|