I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 10.10.2013 -
II. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger, der nicht Gewerkschaftsmitglied ist, ist bei der Beklagten aufgrund eines Arbeitsvertrages vom 26. November 2008 als Concierge beschäftigt. Dort ist geregelt:
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