LAG Düsseldorf - Urteil vom 17.03.2011 11 Sa 1788/10
Normen:
BGB § 611 Abs. 1; TV Vorsorgeleistung § 1 Abs. 1 S. 1; TV Vorsorgeleistung § 1 Abs. 1 S. 2; TV Vorsorgeleistung § 1 Abs. 3; MTV Einzelhandel NRW § 5 Abs. 2 S. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Duisburg, vom 18.10.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1355/10
Tarifliche Vorsorgeleistung für Beschäftigte in Verkaufsstellen einer Drogeriemarktkette; unbegründete Klage einer Verkäuferin auf Aushändigung eines Warengutscheins bei Beschäftigung in einer an Samstagnachmittagen geschlossenen Verkaufsstelle
LAG Düsseldorf, Urteil vom 17.03.2011 - Aktenzeichen 11 Sa 1788/10
DRsp Nr. 2011/15569
Tarifliche Vorsorgeleistung für Beschäftigte in Verkaufsstellen einer Drogeriemarktkette; unbegründete Klage einer Verkäuferin auf Aushändigung eines Warengutscheins bei Beschäftigung in einer an Samstagnachmittagen geschlossenen Verkaufsstelle
Da § 1 Abs. 1 Satz 1 TV Vorsorgeleistung vom 25.07.2008 im Einzelhandel NRW den Anspruch auf eine Vorsorgeleistung für das Jahr 2009 in Höhe von 150,-- - nur Arbeitnehmern bzw. Arbeitnehmerinnen in Verkaufsstellen zuspricht, kann die in § 1 Abs. 1 Satz 2 TV Vorsorgeleistung angeordnete entsprechende Anwendung von § 5 Abs. 2 Satz 2 Manteltarifvertrag Einzelhandel NRW vom 25.07.2008 nur die Verkaufsstelle betreffen, auch wenn die unmittelbare Anwendung von § 5 Abs. 2 Satz 2 MTV Betriebe erfasst.
Leitsätze der Redaktion:
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