LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 25.01.2013
6 Sa 405/12
Normen:
BGB § 249 S. 1; BGB § 275 Abs. 1; BGB § 280 Abs. 1; BGB § 611 Abs. 1; TV-L § 6 Abs. 1 S. 3; TV-L § 6 Abs. 3 S. 3; TV-L § 43 Nr. 3; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 01.08.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Ca 456/12

Tarifliche Verminderung der Arbeitszeit eines Krankenpflegers am Silvestertag; Anspruch auf Naturalrestitution durch Sollarbeitszeitverringerung auf Arbeitszeitkonto

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.01.2013 - Aktenzeichen 6 Sa 405/12

DRsp Nr. 2013/5805

Tarifliche Verminderung der Arbeitszeit eines Krankenpflegers am Silvestertag; Anspruch auf Naturalrestitution durch Sollarbeitszeitverringerung auf Arbeitszeitkonto

Der dienstplanmäßige Stundenausfall nach § 43 Nr. 3 und § 6 Abs. 3 Satz 3 TV-L betrifft Beschäftigte, deren regelmäßige Arbeitszeit nach einem bestimmten Schema auf Kalendertage verteilt wird und bei denen die konkret vorgenommene Zuteilung der regelmäßigen Arbeitszeit vollumfänglich auf andere Tage als den 24. und/ oder 31. Dezember entfällt. Auf eine Unterscheidung von rahmenplanübernehmender und rahmenplanabweichender (Einzel-) Dienstplangestaltung kommt es dabei nicht an.

Tenor

I.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 1.8.2012 - AZ: 12 Ca 456/12 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

II.

Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.

Normenkette:

BGB § 249 S. 1; BGB § 275 Abs. 1; BGB § 280 Abs. 1; BGB § 611 Abs. 1; TV-L § 6 Abs. 1 S. 3; TV-L § 6 Abs. 3 S. 3; TV-L § 43 Nr. 3; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2;

Tatbestand

Die Parteien streiten über eine tarifliche Arbeitszeitverminderung für den Silvestertag 2011.