Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Emden vom 04.02.2010 -
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um Zahlungsansprüche im Zusammenhang mit einer Veränderung der Arbeitszeit des Klägers.
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