I. Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 07.10.2014 -
II. Die Revision für die Beklagte wird zugelassen.
Die Parteien streiten noch über die Beendigung des Mitarbeiterverhältnisses zwischen ihnen.
Die am 0.0.1961 geborene Klägerin ist studierte Theaterwissenschaftlerin, Germanistin und Psychologin. Seit 1989 war sie freiberuflich als redaktionelle Mitarbeiterin/Programmplanerin bei der Beklagten beschäftigt. Die Beklagte führte erstmals im März 1993 Beiträge zur Rentenversicherung für die Klägerin ab (siehe Anlage K8, Bl. 34 d. A.).
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