1. Auf die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 04.02.2009 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 684,25 - brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.09.2009 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
2. Die weitergehenden Berufungen beider Parteien werden zurückgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz hat der Kläger zu tragen. Die zweitinstanzlichen Kosten tragen der Kläger zu 88 % und die Beklagte zu 12 %.
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