Die Parteien streiten um die Zahlung der tarifvertraglichen Feuerwehrzulage in Höhe von 184,13 DM brutto für den Monat Juni 1994.
Die Klägerin ist bei der Berufsfeuerwehr der beklagten Stadt als Dispatcherin in deren Einsatzleitzentrale beschäftigt. Nach dem Änderungs-Arbeitsvertrag vom 1. Juli 1991 bestimmt sich das Arbeitsverhältnis der Klägerin seit dem 1. Januar 1991 nach dem
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