LAG Chemnitz - Urteil vom 20.05.2022
4 Sa 86/21
Normen:
TVÜ-VKA § 29 Abs. 1; TVÜ-VKA § 29b Abs. 1 S. 1; TVöD -VKA § 12; TVöD -VKA Anl. 1 EntgO EG 10; TVöD -VKA § 13; BAT § 22; BAT § 23; SächsWaldG § 40 Abs. 1; SächsWaldG § 50 Abs 1;
Vorinstanzen:
ArbG Bautzen, vom 14.08.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 3029/19

Tarifliche Systematik bei der Eingruppierung von Ingenieuren in der Entgeltordnung des TVöD-VKABesondere Leistungen i.S.d. EG 11 Anl. 1 EntgO § 12 TVöD-VKA

LAG Chemnitz, Urteil vom 20.05.2022 - Aktenzeichen 4 Sa 86/21

DRsp Nr. 2023/6905

Tarifliche Systematik bei der Eingruppierung von Ingenieuren in der Entgeltordnung des TVöD -VKA "Besondere Leistungen" i.S.d. EG 11 Anl. 1 EntgO § 12 TVöD -VKA

Ein Diplom-Forstingenieur erfüllt i.d.R. die Voraussetzungen der EG 11 TVöD -VKA.

1. Für die Eingruppierung der Tätigkeit eines Diplom-Forstingenieurs sind die speziellen Tätigkeitsmerkmale der Entgeltordnung Teil A. Allgemeiner Teil, II Spezielle Tätigkeitsmerkmale, 3. Ingenieurinnen und Ingenieure maßgeblich. Nach der Vorbemerkung 1 zu diesem Teil A. hat die Eingruppierung nach speziellen Tätigkeitsmerkmalen Vorrang vor der Eingruppierung in die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale. 2. Mit besonderen Leistungen fordern die Tarifvertragsparteien eine gegenüber den Anforderungen an EG 10 deutlich wahrnehmbare erhöhte Qualität der Arbeit, die ein insoweit erhöhtes Wissen und Können oder eine sonstige gleichwertige Qualifikation erfordert. Besondere Leistungen im Tarifsinne können sich damit aus besonderen Fachkenntnissen und besonderen praktischen Erfahrungen, aus besonderer Sorgfalt oder der Notwendigkeit außerordentlicher Entschlussfähigkeit ergeben.

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bautzen vom 14.08.2019 - 3 Ca 3029/19 - wird zurückgewiesen.

2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bautzen vom 14.08.2019 - - wird zurückgewiesen.