Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts A-Stadt vom 18.11.2010 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über eine Jahressonderzahlung gemäß § 19 des Manteltarifvertrages für die Beschäftigten des ehemaligen AWO Bezirksverbandes Weser-Ems vom 11.09.2009 (im Folgenden:
Der Kläger ist seit Oktober 1996 bei der Beklagten als Hausmeister in einem Wohnheim in C-Stadt beschäftigt.
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