I. Die Berufung der Klägerin wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
II. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um die Gewährung einer tarifvertraglichen Sonderzahlung. Hierzu heißt es in dem Tatbestand des klageabweisenden Urteils des Arbeitsgerichts Stralsund vom 26. 05. 2010 -
Die Klägerin steht seit dem 15.07.2008 in einem Arbeitsverhältnis zu der Beklagten als Heilerziehungspflegerin gegen ein durchschnittliches monatliches Bruttogehalt iHv. 2.106,59 EUR. Seit dem 01.03.2009 ist die Klägerin Mitglied der Gewerkschaft v.. Auf das Arbeitsverhältnis findet der Tarifvertrag über die Gewährung einer jährlichen Sonderzahlung vom 27. März 2007 idF. des Änderungstarifvertrages vom 21.11.2008 Anwendung.
Der Tarifvertrag über die Gewährung einer jährlichen Sonderzahlung (im Folgenden: TV) lautet auszugsweise wie folgt:
"§ 2 Anspruchsvoraussetzungen
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