Die Parteien streiten darüber, ob die Streikteilnahme des Klägers zur Kürzung einer für den betreffenden Monat zu zahlenden tariflichen Pauschale geführt hat.
Der Kläger ist bei der Beklagten, einem Unternehmen der Sägeindustrie, beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis finden die Tarifverträge für die Sägeindustrie in Baden-Württemberg Anwendung. Vom 6. bis zum 10. März 1995 wurde der Betrieb der Beklagten bestreikt. Der Kläger beteiligte sich an dem Streik.
Rückwirkend zum 1. März 1995 wurde ein neuer Lohntarifvertrag (LTV) abgeschlossen, in dem u.a. bestimmt ist:
"§ 4 Lohnregelung
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