Die Parteien streiten über die Zahlung einer tariflichen Leistungszulage.
Der am 1. Januar 1941 geborene Kläger ist seit dem 1. April 1955 als technischer Angestellter bei der Beklagten und deren Rechtsvorgängerin beschäftigt. Zuletzt war er in der Abteilung Arbeitsvorbereitung für ein Bruttomonatsgehalt von 6.717 DM tätig. Er ist Vorsitzender des bei der Beklagten gewählten Betriebsrates.
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