Die Parteien streiten über die Zahlung einer tariflichen Jahresleistungsprämie für das Jahr 1989.
Die Klägerin stand von 1975 bis zum 28. Januar 1990 bei der Beklagten als gewerbliche Arbeitnehmerin in einem Arbeitsverhältnis. Auf dieses Arbeitsverhältnis fanden die Tarifverträge der Kautschukindustrie in Niedersachsen Anwendung, u.a. der Lohntarifvertrag für die Niedersächsische Kautschukindustrie vom 23. Juni 1988, gültig ab 1. Juli 1988 (LTV). Dieser enthält - soweit hier von Bedeutung - folgende Regelungen:
"§ 4 Jahresleistungsprämie
(1) Arbeitnehmer, die bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres eingetreten sind und am 30. November in einem Arbeitsverhältnis stehen, erhalten in der ersten Dezemberhälfte eine Jahresleistungsprämie.
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