Unter Zurückweisung im Übrigen wird auf die Berufung der Beklagten das Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 12.11.2008 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 577,94 € netto zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz auf 440,78 € seit dem 11.08.2008, auf weitere 83,44 € seit dem 01.09.2008 und auf weitere 53,12 € seit dem 01.10.2008.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Die übrigen Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 1/8 und die Beklagte zu 7/8 zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
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