LAG Niedersachsen - Urteil vom 10.05.2012
5 Sa 1354/11
Normen:
BGB § 611 Abs. 1; MTV Pro Seniore § 12 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Göttingen, vom 16.08.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 231/11

Tarifliche Bewährungszeit einer Altenpflegerin bei krankheitsbedingten Fehlzeiten

LAG Niedersachsen, Urteil vom 10.05.2012 - Aktenzeichen 5 Sa 1354/11

DRsp Nr. 2012/10551

Tarifliche Bewährungszeit einer Altenpflegerin bei krankheitsbedingten Fehlzeiten

Haben die Tarifvertragsparteien keine Regelung getroffen, ob Zeiten ohne Arbeitsleistung bei der Bewährung anzurechnen sind, dann stehen - jedenfalls im Regelfall - krankheitsbedingte Fehlzeiten einer Bewährung im Sinne des Tarifvertrages nicht entgegen.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Göttingen vom 16.08.2011 - Az: 2 Ca 231/11 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1; MTV Pro Seniore § 12 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die tarifliche Vergütung der Klägerin für Januar 2011, wobei als Vorfrage problematisch ist, ob hohe krankheitsbedingte Fehlzeiten einer im Tarifvertrag normierten Bewährung entgegenstehen.