Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 03.03.2006 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 423,28 € brutto zu zahlen nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 31.08.2005.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 15/23 und der Beklagten zu 8/23 auferlegt.
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