Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 19.08.2008,
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, wie viele 24-Stunden-Schichten der Kläger im Jahr arbeiten muss.
Der 1959 geborene Kläger ist seit dem 01.07.1985 bei der Beklagten als Oberfeuerwehrmann im Unternehmensschutz/Werksfeuerwehr beschäftigt. Dem Arbeitsverhältnis liegt der Arbeitsvertrag vom 14.12.2000 zu Grunde (Bl. 12 - 15 d.A.). Zuletzt bezog der Kläger eine monatliche Bruttovergütung von durchschnittlich 4.211,00 €.
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