Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 19.09.2011 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten darüber, ob der Kläger aufgrund des vormals zwischen den Parteien bestehenden Arbeitsverhältnisses gegenüber dem Beklagten zum Schadensersatz verpflichtet ist.
Der Beklagte war bei dem Kläger als Dachdecker-Vorarbeiter auf der Grundlage eines Arbeitsvertrages vom 03.01.2002 tätig. Der Kläger hat das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 16.09.2009 außerordentlich gekündigt.
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