1. Die Berufung des Klägers gegen das am 15. Mai 2009 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Saarbrücken (
2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, in welchem Umfang dem Kläger eine tariflich vereinbarte Besitzstandszulage zusteht.
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