Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 06.06.2012 -
Es wird festgestellt, dass auf das Arbeitsverhältnis der Parteien sowohl für die Vergangenheit als auch für die Zukunft die Tarifverträge der Deutschen Telekom AG, Tarifstand 24.06.2007, anzuwenden sind.
2.Die Kosten des Rechtsstreits der ersten Instanz tragen die Parteien je zur Hälfte, die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
3.Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
Die Parteien streiten über die Frage, ob auf ihr Arbeitsverhältnis das Tarifwerk der Deutschen Telekom AG (DTAG) mit dem Stand vom 24.06.2007 Anwendung findet.
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